Störerhaftung wesendlicher Denkfehler der Lobyisten.

 

 

Störerhaftung gravierende Denkfehler der Lobbyisten.

 

 

Störerhaftung Untaugtlicher u Sinnloser Weg der Musik u Filmindutrie u ihre wesendlichen Konstruckt u Denkfehler in dem Überlegungen ihrer Lobbyisten u Gegener von freihen W Lan Zugängen.

 

 

 

Von den großen Internetanbietern u Dienstleister kriegten die Lobbyisten der Musik u Filmindustrie eine saftige Abfuhr durch das Providerprivileg : weil ihre Forderungen in dieser Form wie der Stöhrerhaftung Internetanschlüsse an zu bieten den Netzunternehmen es unmölich gemacht hätte : u auch noch zu zunemenden Schließungen von Internetcafees u Diensten IT führen u die Versorgungen Bürgerselbsthilfen durch Freihe W Lan Zugängen u Mehsnetze verhindert wo eine Versorgung vür komerzielle Anbieter viel zu unrentabel seihen würde..

 

 

 

Es ist wegen Urheberrechteschutzes nicht nachvollziehbar warum sich wegen Musik u Filmrechteschutzes die Industrie nicht neuhere und ervolgreichere Geschäftsmodelle u andere Altenativen sucht wie dem in Beibetriebsystemen verwendeten Kopierschutzes der Audio u Videomaterial durch anmelden in bestimmte PC Platinen bindet Beistspiel System Windows : U stattdesessen immer noch an Altem u Überholtem festhält.

 

 

 

Es kann doch wohl nicht seihen das wegen eines Rechtsverstoßes in 1 von 10.000 Fällen im Internet die große Algemeinheit bei offenen Internetzugängen hin nehmen soll das wirtschaftliche u politisch Nachsehen haben zu sollen vür die Interessen einer hauchdünnen Schicht von Politikern u Industrievertretern.

 

 

 

Aber besonders unberücksichtig blieben von dem gesamtem Interessensfilz der Politik u Wirtschaft wegen der Stöhrerhaftung bei dem Gegnern von freihen W Lan Zugängen die sie wirkungslos machenden und von ihrer Wirkungskraft völlig Absurdum führenden Tatsachen durch die volgendem altenativen Möglichkeiten :

 

 

 

 

 

  1. Durch die Weiterendwicklungen u Preisstürtzte in der Sattelittentechnik u bei kleinem Privater Mobielbodenstationen die Interntverker ohne die landeseigenem Verbindungswegen ermöglichen u Auslandsunternehmen zu gute kommen würden.

 

 

 

  1. Des des Abtauchens in Darknets VPN Netzwerke Tor Netze 2p zu 2p Verbindungen in die Urheberrechtsverstoßer hinab getrieben werden u die Altenativen mit gemeinsam genutzten Onlinespeichern die im Ausland liegen u das dadurch erst recht  keine Kontrolle mehr zu bekommen ist u über dem Problem Herr zu werden.

 

 

 

  1. Besonders erschwerend die Weitergaben über mobiele Externe Speichermedien die es unmöglich zu überwachen machen u niemals zu kontrolieren sind und auch älterer Analogen Medien zum aufzeichnem u Abspielen.

  2. Das durch die Sachverhalte 0 bis 2 die Bemühungen der Film u Musikindustrie oder Anderer Gegener von Urheberrechtsverstößen völlig unterlaufen werden u ins Lehre gehen u somit völlig wirkungslos u ohne Erfolge bleiben müssen.

 

 

 

  1. Wegen der Beführworter der Störerhaftun zu fragen ist nach welchem geheimen Absprachen Einflüsterungen oder Bestechungen sie ihre Endscheidungen fällen.

 

  1. Wie Andere demokratische Staaten der Welt es viel besser meistern mit dem rechtlichen Belangen zu offenem W Lans u Urheberechten u Internetvergehen u mit dem verbundenem Problemen vertig werden.

  2. Vür Veletzungen von Urheberechten bei Fiilm u Musik bedarf es keines Internets nur die üblichen Weitergaben u Kopiehen von mobilen Datenträgern u über analogen Medien u techniken.

 

 

 

  1. Eine Verhinderung von offenen W Lans wo noch Rechtsverstöße leichter zu kontrolieren währen führe durch die Musik Film Abmahnindustrie u deren gesamten Interesensfilz nur zur Abwanderung auf Tor VPN Netzwerken oder zu mobilen Informtionsträgern wo Kontrollen noch schwieriger u vollends unmöglicher werden..

 

 

 

Die Konsequenzen aus dem Argumenten u Fackten sind das die Film Musik u Abmahnindustrie sich neuhere Geschäftsmodelle ersinnen müsste u vür Werke von Künstlern neu zu endwickelnde inkompatibelen Gerätschaften wo sie nur abspeicherbar u abspielbar sind…