Störerhaftung gravierende Denkfehler der Lobbyisten.
Störerhaftung Untaugtlicher u Sinnloser Weg der Musik u Filmindutrie u ihre wesendlichen Konstruckt u Denkfehler in dem Überlegungen ihrer Lobbyisten u Gegener von freihen W Lan Zugängen.
Von den großen Internetanbietern u Dienstleister kriegten die Lobbyisten der Musik u Filmindustrie eine saftige Abfuhr durch das Providerprivileg : weil ihre Forderungen in dieser Form wie der Stöhrerhaftung Internetanschlüsse an zu bieten den Netzunternehmen es unmölich gemacht hätte : u auch noch zu zunemenden Schließungen von Internetcafees u Diensten IT führen u die Versorgungen Bürgerselbsthilfen durch Freihe W Lan Zugängen u Mehsnetze verhindert wo eine Versorgung vür komerzielle Anbieter viel zu unrentabel seihen würde..
Es ist wegen Urheberrechteschutzes nicht nachvollziehbar warum sich wegen Musik u Filmrechteschutzes die Industrie nicht neuhere und ervolgreichere Geschäftsmodelle u andere Altenativen sucht wie dem in Beibetriebsystemen verwendeten Kopierschutzes der Audio u Videomaterial durch anmelden in bestimmte PC Platinen bindet Beistspiel System Windows : U stattdesessen immer noch an Altem u Überholtem festhält.
Es kann doch wohl nicht seihen das wegen eines Rechtsverstoßes in 1 von 10.000 Fällen im Internet die große Algemeinheit bei offenen Internetzugängen hin nehmen soll das wirtschaftliche u politisch Nachsehen haben zu sollen vür die Interessen einer hauchdünnen Schicht von Politikern u Industrievertretern.
Aber besonders unberücksichtig blieben von dem gesamtem Interessensfilz der Politik u Wirtschaft wegen der Stöhrerhaftung bei dem Gegnern von freihen W Lan Zugängen die sie wirkungslos machenden und von ihrer Wirkungskraft völlig Absurdum führenden Tatsachen durch die volgendem altenativen Möglichkeiten :
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Durch die Weiterendwicklungen u Preisstürtzte in der Sattelittentechnik u bei kleinem Privater Mobielbodenstationen die Interntverker ohne die landeseigenem Verbindungswegen ermöglichen u Auslandsunternehmen zu gute kommen würden.
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Des des Abtauchens in Darknets VPN Netzwerke Tor Netze 2p zu 2p Verbindungen in die Urheberrechtsverstoßer hinab getrieben werden u die Altenativen mit gemeinsam genutzten Onlinespeichern die im Ausland liegen u das dadurch erst recht keine Kontrolle mehr zu bekommen ist u über dem Problem Herr zu werden.
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Besonders erschwerend die Weitergaben über mobiele Externe Speichermedien die es unmöglich zu überwachen machen u niemals zu kontrolieren sind und auch älterer Analogen Medien zum aufzeichnem u Abspielen.
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Das durch die Sachverhalte 0 bis 2 die Bemühungen der Film u Musikindustrie oder Anderer Gegener von Urheberrechtsverstößen völlig unterlaufen werden u ins Lehre gehen u somit völlig wirkungslos u ohne Erfolge bleiben müssen.
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Wegen der Beführworter der Störerhaftun zu fragen ist nach welchem geheimen Absprachen Einflüsterungen oder Bestechungen sie ihre Endscheidungen fällen.
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Wie Andere demokratische Staaten der Welt es viel besser meistern mit dem rechtlichen Belangen zu offenem W Lans u Urheberechten u Internetvergehen u mit dem verbundenem Problemen vertig werden.
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Vür Veletzungen von Urheberechten bei Fiilm u Musik bedarf es keines Internets nur die üblichen Weitergaben u Kopiehen von mobilen Datenträgern u über analogen Medien u techniken.
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Eine Verhinderung von offenen W Lans wo noch Rechtsverstöße leichter zu kontrolieren währen führe durch die Musik Film Abmahnindustrie u deren gesamten Interesensfilz nur zur Abwanderung auf Tor VPN Netzwerken oder zu mobilen Informtionsträgern wo Kontrollen noch schwieriger u vollends unmöglicher werden..
Die Konsequenzen aus dem Argumenten u Fackten sind das die Film Musik u Abmahnindustrie sich neuhere Geschäftsmodelle ersinnen müsste u vür Werke von Künstlern neu zu endwickelnde inkompatibelen Gerätschaften wo sie nur abspeicherbar u abspielbar sind…